Im Dezember 2020 trat eine neue G-BA Definition von Verbandmitteln in Kraft. Im Rahmen der Anpassung der Arzneimittelrichtline (AM-RL) wird nun zwischen „klassischen“ Verbandmitteln, „Verbandmitteln mit ergänzenden Eigenschaften“ und den „sonstigen Produkten zur Wundbehandlung“ unterschieden.

Für die letzte Produktgruppe („sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ – Produkte mit in der Wunde aktiven Wirkstoffen) hat der G-BA einen formalen Prozess der Nutzenüberprüfung und eine Übergangsfrist bis zum 02.12.2023 vorgesehen.

Der formale gesetzgeberische Prozess ist nun abgeschlossen und das Gesetz ist am 20.07.2021 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist bis zum 02.12.2023 ist nun formal beschlossen.

Aktuell hat die Verbandmitteldefinition keine Auswirkungen auf die Produkte von Smith+Nephew, so dass alle bisher erstattungsfähigen S+N-Produkte weiterhin zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen natürlich auf dem Laufenden.


Gerne können Sie sich auch unseren Flyer zur Erstattungssituation herunterladen.

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